Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Nichtbeschäftigte
Ein Auszug der Möglichkeiten der beruflich geförderten Weiterbildung sind u. a.
Die Agentur für Arbeit weist dringend darauf hin, dass
- Interessierte sich mit der Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Amt für Arbeit und Soziales in Verbindung setzen müssen, wenn es um die beruflich geförderte Weiterbildung geht.
- verbindliche Auskünfte (Förderprogramm, Förderhöhe usw.) ausschließlich von den zuständigen Sachbearbeitern der Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Amt für Arbeit und Soziales getroffen werden.
- die Weiterbildungsmaßnahme bei ibb erst verbindlich gebucht werden kann, wenn der/die Teilnehmer/in die Genehmigung seines Sachbearbeiters in Form eines Bildungsgutscheines erhalten hat und dieser vor Maßnahmebeginn an den Bildungsträger weitergeleitet wurde!
- der Bildungsträger hat die Aufgabe den Bildungsgutschein des Teilnehmers auszufüllen und diesen inkl. aller Anträge des Teilnehmers ebenfalls vor Maßnahmebeginn bei der Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Amt für Arbeit eingereicht werden muss, damit die Förderung gewährleistet werden kann.
- bei fehlender Förderzusage wird die Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Amt für Arbeit und Soziales für keine Weiterbildungskosten aufkommen. Der Teilnehmer wird in diesen Fall zu 100 % die Kurskosten selber tragen müssen.