Der Europäische Sozialfonds [ESF] – Das Programm für qualifizierte Mitarbeiter in Kurzarbeit

Voraussetzungen

  • Bezug von konjukturellem Kug oder Saison-Kug
  • Förderung nur für qualifizierte Arbeitnehmer
  • Förderung von nach der AZAV zugelassenen Maßnahmen (i. d. R. „allgemeine“ Qualifizierungsmaßnahmen)

Leistungen

  • Gefördert werden ausschließlich Lehrgangskosten
  • Die Erstattung erfolgt an den Arbeitgeber
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis (max. 80 % der zugelassenen Lehrganskosten).

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausführlich von der Bundesagentur für Arbeit über dieses Förderprogramm informieren lassen
  • Aufgrund von gesetzlichen Änderungen besteht immer die Möglichkeit, dass die genannten Förderkriterien nicht mehr im vollem Unfang zutreffen oder aktuell ergänzt werden
  • Weitere Informationen zu diesem Thema hat die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer Internetpräsenz www.arbeitsagentur.de veröffentlicht