Förderhöhe

Mögliche Zuschüsse für Unternehmen, die Ihre  Mitarbeiter während des Bezugs von Kurzarbeitergeld weiterqualifizieren wollen.

Kleine Unternehmen (Beschäftigte = weniger als 50)
Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme = höchstens 10 Mio. EURO

Maßnahmeart Nicht Benachteiligte Benachteiligte/Behinderte
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme 80 % 80 %
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme 45 % 45 %

Mittlere Unternehmen(Beschäftigte = weniger als 250)
Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme = höchstens 50 Mio. EURO

Maßnahmeart Nicht Benachteiligte Benachteiligte/Behinderte
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme 70 % 80 %
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme 35 % 45 %

Große Unternehmen(Beschäftigte = ab 250)
Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme = mehr als 50 Mio. EURO

Maßnahmeart Nicht Benachteiligte Benachteiligte/Behinderte
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme 60 % 70 %
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme 25 % 35 %

Hinweis:

  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausführlich von der Bundesagentur für Arbeit über die Förderhöhe informieren lassen
  • Aufgrund von gesetzlichen Änderungen besteht immer die Möglichkeit, dass die genannten Förderhöhen nicht mehr im vollem Unfang zutreffen oder aktuell ergänzt werden
  • Weitere Informationen zu diesem Thema hat die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer Internetpräsenz www.arbeitsagentur.de veröffentlicht