Förderhöhe
Mögliche Zuschüsse für Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter während des Bezugs von Kurzarbeitergeld weiterqualifizieren wollen.
Kleine Unternehmen (Beschäftigte = weniger als 50)
Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme = höchstens 10 Mio. EURO
Maßnahmeart | Nicht Benachteiligte | Benachteiligte/Behinderte |
---|---|---|
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme | 80 % | 80 % |
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme | 45 % | 45 % |
Mittlere Unternehmen(Beschäftigte = weniger als 250)
Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme = höchstens 50 Mio. EURO
Maßnahmeart | Nicht Benachteiligte | Benachteiligte/Behinderte |
---|---|---|
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme | 70 % | 80 % |
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme | 35 % | 45 % |
Große Unternehmen(Beschäftigte = ab 250)
Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme = mehr als 50 Mio. EURO
Maßnahmeart | Nicht Benachteiligte | Benachteiligte/Behinderte |
---|---|---|
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme | 60 % | 70 % |
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme | 25 % | 35 % |
Hinweis:
- Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausführlich von der Bundesagentur für Arbeit über die Förderhöhe informieren lassen
- Aufgrund von gesetzlichen Änderungen besteht immer die Möglichkeit, dass die genannten Förderhöhen nicht mehr im vollem Unfang zutreffen oder aktuell ergänzt werden
- Weitere Informationen zu diesem Thema hat die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer Internetpräsenz www.arbeitsagentur.de veröffentlicht