ibb | Konstruktion ist unsere Leidenschaft - FAQ

FAQ

Fragen

  1. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 77 Grundsatz
  2. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 79 Weiterbildungskosten
  3. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 80 Lehrgangskosten
  4. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 81 Fahrkosten
  5. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 82 Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  6. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 83 Kinderbetreuungskosten
  7. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 84 Anforderungen an Träger
  8. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 85 Anforderungen an Maßnahmen
  9. AZWV - Was bedeutet diese Abkürzung?
  10. AZWV - Wie heißt die fachkundige Stelle die ibb nach diesen Kriterien zertifziert hat?
  11. Kurzarbeitergeld: Werden die Sonderkonditionen 2011/2012 verlängert?
  12. Weiterbildung - Warum sollten Unternehmen Mitarbeiter qualifizieren?
  13. Weiterbildung - Welche Voraussetzung muss der Teilnehmer erfüllen?
  14. Weiterbildung - Gibt es eine Abschlussprüfung?
  15. Weiterbildung - Nur im ibb-Schulungszentrum oder auch im Unternehmen möglich?
  16. Weiterbildung - Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei einer Inhouse-Schulung?
  17. Weiterbildung - Wie viele Schulungen werden einem Mitarbeiter gefördert?
  18. Weiterbildung - An welchen Standorten werden Maßnahmen angeboten?
  19. Weiterbildung - Welche CAD-Maßnahmen werden angeboten?
  20. Weiterbildung - Bei wem kann ich mich zur AZWV-Schulung anmelden?
  21. Fördermittel - An wen müssen sich Unternehmen wenden?
  22. Fördermittel - Zusage erhalten, wie geht es weiter?
  23. Fördermittel - Für alle Weiterbildungsmaßnahmen?
  24. ESF - Für was steht diese Abkürzung?
  25. ESF - Wie erhalte ich als Unternehmen Mittel aus diesem Fördertopf?
  26. ESF - Kurzarbeit findet an einem Tag statt, ist Schulung über 5 Tage möglich?
  27. Bildungsgutschein - Wer ist Förderberechtigt?
  28. Bildungsgutschein - Wann wird dieser ausgestellt?
  29. Bildungsgutschein - Was wird erstattet?
  30. Bildungsgutschein - Anspruch auch bei ALG 2 (Hartz 4)?
  31. WeGebAU - Für was steht diese Abkürzung?
  32. WeGebAU - Wer wird über dieses Program gefördert?
  33. WeGebAU - Was wird bei dem Programm gefördert?
  34. WeGebAU - Wie viel wird bei dem Programm erstattet?
  35. WeGebAU - Wieviel Zeit sollte man als Unternehmen für ein Antragsverfahren einkalkulieren?
  36. Bildungsprämie - Was ist das?
  37. Bildungsprämie - Was wird gefördert?
  38. Bildungsprämie - Wer hat Anspruch?
  39. Qualifizierungsscheck - Was ist das?
  40. Qualifizierungsscheck - Wer stellt so etwas aus?

Fragen & Antworten

  1. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 77 Grundsatz
    (1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
    1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendikgeit der Weiterbildung anerkannt ist,
    2. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und
    3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
    Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden.

    (2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
    1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausübern können, oder
    2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmne aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

    (3) Arbeitnehmer werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert, wenn sie
    1. die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach Absatz 1 erfüllen und
    2. eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen.
    Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Leistung wird nur erbracht, soweit sie nicht für den gleichen Zweck durch Dritte erbracht wird. Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass sich die für die allgemeine Schulbildung zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen. Leistungen Dritter zur Aufstockung der Leistung bleiben anrechnungsfrei.

    (4) Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.

     

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  2. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 79 Weiterbildungskosten
    (1) Weiterbildungskosten sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden
    1. Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
    2. Fahrtkosten,
    3. Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
    4. Kosten für die Betreuung von Kindern.
    (2) Leistungen können unmittelbar an den Träger der Maßnahme ausgezahlt werden, soweit Kosten bei dem Träger unmittelbar entstehen. Soweit ein Bescheid über die Bewilligung von unmittelbar an den Träger erbrachten Leistungen aufgehoben worden ist, sind diese Leistungen ausschließlich von dem Träger zu erstatten.

     

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  3. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 80 Lehrgangskosten
    Lehrgangskosten sind Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und der Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung. Lehrgangskosten können auch für die Zeit vom Ausscheiden eines Teilnehmers bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme übernommen werden, wenn der Teilnehmer wegen Arbeitsaufnahme vorzeitig ausgeschieden, das Arbeitsverhältnis durch Vermittlung des Trägers der Maßnahme zustande gekommen und eine Nachbesetzung des frei gewordenen Platzes in der Maßnahme nicht möglich ist.

     

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  4. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 81 Fahrkosten
    (1) Fahrkosten können übernommen werden
    1. für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten)
    2. bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung für die An- und Abreise und für eine monatliche Familienheimfahrt oder anstelle der Familienheimfahrt für eine monatliche Fahrt eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers.
    (2) Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes. Bei nicht geringfügigen Fahrpreiserhöhungen hat auf Antrag eine Anpassung zu erfolgen, wenn die Maßnahme noch mindestens zwei weitere Monate andauert.

    (3) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrages übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.

     

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  5. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 82 Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
    Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können
    1. für die Unterbringung je Tag einen Betrag in Höhe von 31 Euro, je Kalendermonat jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 340 Euro und
    2. für die Verpflegung je Tag ein Betrag in Höhe von 18 Euro, je Kalendermonat jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 136 Euro
    erbracht werden.

     

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  6. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 83 Kinderbetreuungskosten
    Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder des Arbeitnehmers können in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden.

     

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  7. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 84 Anforderungen an Träger
    Zugelassen für die Förderung sind Träger, bei denen eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass
    1. der Träger der Maßnahme die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzt,
    2. der Träger in der Lage ist, durch eigene Vermittlungsbemühungen die Eingliederung von Teilnehmern zu unterstützen,
    3. Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung erwarten lassen und
    4. der Träger ein System zur Sicherung der Qualität anwendet.

     

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  8. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung - § 85 Anforderungen an Maßnahmen
    (1) Zugelassen für die Förderung sind Maßnahmen, bei denen eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass die Maßnahme
    1. nach Gestaltung der Inhalte der maßnahme sowie der Methoden und Materialien ihrer Vermittlung eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lässt und nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist,
    2. angemessene Teilnahmebediengungen bietet,
    3. mit einem Zeugnis abschließt, das Auskunft über den Inhalt des vermittelten Lehrstoffs gibt,
    4. nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt wird, insbesondere die Kosten und die Dauer angemessen sind.
    Sofern es dem Wiedereingliederungserfolg förderlich ist, sollen Maßnahmen nach Möglichkeit betriebliche Lernphasen vorsehen.

    (2) Die Dauer der Maßnahme ist angemessen, wenn sie sich auf den für das Erreichen des Bildungsziels erforderlichen Umfang beschränkt. Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berusausbildung um mindestens ein Dritel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen, so ist die Förderung eines Maßnahmeteils von bis zu zwei Dritteln der Maßnahme nicht ausgeschlossen, wenn bereits zu Beginn der Manahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme gesichert ist.

    (3) Zugelassen werden kann eine Maßnahme nur, wenn sie das Ziel hat,
    1. berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen,
    2. einen beruflichen Abschluss zu vermittlen oder
    3. zu einer anderen beruflichen Tötigkeit zu befähigen.
    Eine Maßnahme, die im Ausland durchgeführt wird, kann nur zugelassen werden, wenn die Weiterbildung im Ausland für das Erreichen des Bildungsziels besonders dienlich ist.

    (4) Ausgeschlossen von der Zulassung von Maßnahmen, wenn überwiegend
    1. Wissen vermittelt wird, das dem von allgemein bildenden Schulen angestrebten Bildungszeil oder den berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen oder ähnlichen Bildungsstätten entspricht oder
    2. nicht berufsbezogene Inhalte vermiittelt werden.
    Das gilt nciht für Maßnahmen, die auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten.

    (5) Zeiten einer der beruflichen Weiterbildung folgenden Beschäftigung, die der Erlangung der staatlichen Anerkennung oder der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufes dienen, sind nicht berufliche Weiterbildungen im Sinne dieses Buches.

     

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  9. AZWV - Was bedeutet diese Abkürzung?
    AZWV steht für Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung.

     

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  10. AZWV - Wie heißt die fachkundige Stelle die ibb nach diesen Kriterien zertifziert hat?
    TÜV-SÜD Management Service GmbH
    Ridlerstraße 65
    80339 München

     

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  11. Kurzarbeitergeld: Werden die Sonderkonditionen 2011/2012 verlängert?
    Gesetzesänderungen zum 01.01.2011 - Folgende Änderungen treten ab 01. Januar 2011 aufgrund des Beschäftigungschancengesetzes in Kraft:
    • Die Sonderkonditionen für das Kurzarbeitergeld werden um 15 Monate bis März 2012 verlängert. Danach erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an weiter vollständig, in den ersten sechs Monaten zur Hälfte
    • Eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe kann ab dem ersten Monat des Bezuges weiterhin erfolgen, wenn im jeweiligen Monat mindestens fünfzig Prozent der Ausfallzeit des einzelnen Kurzarbeitergeldbeziehers für Qualifizierung genutzt wird
    • Die Programme zur Förderung der Qualifizierung von Kurzarbeitern bleiben unverändert bestehen
    • Das Privileg, dass Konzernunternehmen den Zugang zur vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge aller Kurzarbeiter ermöglichte, wenn in nur einem Betrieb oder einer Betriebsabteilung des Konzerns der 7. Bezugsmonat von Kurzarbeitergeld erreicht war, entfällt. Künftig wird die 7-Monatsfrist für die 100-Prozent-Erstattung für jede Betriebsstätte bzw. Betriebsabteilung einzeln berechnet
    Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit finden sie unter: http://www.arbeitsagentur.de

     

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  12. Weiterbildung - Warum sollten Unternehmen Mitarbeiter qualifizieren?
    Nutzen Sie zu Zeiten ungünstiger Auftragslage die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und
    • vermeiden Sie Kündigungen und sichern Sie Arbeitsplätze
    • greifen Sie auf bewährte Arbeitskräfte und auf eingearbeitetes Personal zurück
    • stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens

     

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  13. Weiterbildung - Welche Voraussetzung muss der Teilnehmer erfüllen?
    Unsere Weiterbildungsmaßnahmen richten sich in erster Linie an
    • Diplom Ingenieure m/w - Alle Fachrichtungen
    • Staatlich geprüfte Techniker m/w
    • Technische Produktdesigner m/w
    • Technische Zeichner m/w oder Bauzeichner m/w
    • Facharbeiter m/w mit einschlägiger Berufserfahrung

     

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  14. Weiterbildung - Gibt es eine Abschlussprüfung?
    Nein, es wird keine Abschlussprüfung geschrieben.

     

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  15. Weiterbildung - Nur im ibb-Schulungszentrum oder auch im Unternehmen möglich?
    In der Regel finden alle Maßnahmen im Schulungszentrum der ibb in Petersberg oder Gotha statt. Es ist jedoch möglich eine AZWV-Weiterbildung auch im jeweiligen Unternehmen durchzuführen.

    Hier ist es wichtig, dass die Räumlichkeiten der fachkundigen Stelle bekannt gemacht werden. Anhand einer Checkliste, die Sie von ibb erhalten, machen Sie Angaben zu der vorhandenen technischen- und räumlichen Ausstattung. Diese Checkliste wird an die fachkundige Stelle weitergeleitet. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen wird Ihr Unternehmen als „temporärer Schulungsort“ akzeptiert. Der Nachweis der fachkundigen Stelle leiten wir dann an Ihre Agentur für Arbeit und beantragen eine entsprechende Maßnahmenummer.

     

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  16. Weiterbildung - Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei einer Inhouse-Schulung?
    Sofern die Maßnahme durch den Europäischen Sozialfonds gefördert wird, erstattet die Agentur für Arbeit, je nach Unternehmensgröße, anteilig die Lehrgangskosten. Eine Übernahme der Anfahrtskosten und Spesen der Trainer wird nicht übernommen und ist von dem jeweiligen Unternehmen zu 100 % zu tragen.

     

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  17. Weiterbildung - Wie viele Schulungen werden einem Mitarbeiter gefördert?
    Das hängt von dem gewählten Förderprogramm ab. Ihre ortsansässige Agentur für Arbeit gibt ihnen hierzu nähere Informationen.

     

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  18. Weiterbildung - An welchen Standorten werden Maßnahmen angeboten?
    An unserem Standort Petersberg bieten wir CATIA V5 und Creo (Pro/ENGINEER) Lehrgänge an.

    Anschrift:
    ibb Konstruktionsdienstleistungs GmbH
    Landwehr 18
    36100 Petersberg

    An unserem Standort Gotha bieten wir Ihnen CATIA V5 und NX Lehrgänge an.

    Anschrift
    ibb Konstruktionsdienstleistungs GmbH
    Schulungszentrum Gotha
    Bahnhofstraße 2-4
    99867 Gotha

    Informationen zu unseren AZWV-Schulungen erhalten Sie bei Frau Michel unter 0661/9663-0

     

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  19. Weiterbildung - Welche CAD-Maßnahmen werden angeboten?

    Pro/ENGINEER

    Tage Inhalte
    Kompakt Konstrukteur/in 60 Info
    Individual Consulting 1 Info
    Modul 1 Grundschulung 10 Info
    Modul 2 Aufbauschulung 10 Info
    Modul 3 Detail | Zeichnungserstellung-Schulung 5 Info
    Modul 4 Assembly | Baugruppensystematik-Schulung 5 Info
    Modul 5 Surface | Flächenkonstruktionsschulung 10 Info
    Modul 6 Sheetmetal | Blechbearbeitungsschulung 10 Info
    Modul 7 Mechanica | FEM Analysen 10 Info
    Modul 8 Update | Versionswechsel 3 Info
    Modul 9 Intralink | Datenverwaltung 2 Info
    Modul 10 Piping | Rohrleitungskonstruktion 5 Info
    Modul 11 EFX | Profil- und Rahmenkonstruktionen 5 Info
    Modul 12 ISDX | Freiformflächenkonstruktion 5 Info
    Modul 13 MDX | Bewegungssimulation in Baugruppen 2 Info
    Modul 14 MDO | Dynamische Bewegungsanalysen in Baugruppen 2 Info

    CATIA V5

    Tage Inhalte
    Kompakt Konstrukteur/in 60 Info
    Individual Consulting 1 Info
    Modul 1 Grundschulung 10 Info
    Modul 2 Aufbauschulung 10 Info
    Modul 3 Baugruppenschulung 5 Info
    Modul 4 Generative Sheetmetal Design 10 Info
    Modul 5 DMU Kinematik 5 Info
    Modul 6 Generative Shape Design (GSD) 10 Info
    Modul 7 Zusatzmodellierungen Fahrzeugbau 10 Info

    Unigraphics/NX

    Tage Inhalte
    Kompakt Konstrukteur/in 60 Info
    Individual Consulting 1 Info
    Für Einsteiger Grundschulung 30 Info
    Für Fortgeschrittene Aufbauschulung 30 Info

     

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  20. Weiterbildung - Bei wem kann ich mich zur AZWV-Schulung anmelden?
    Sie erreichen Frau Michel unter 0661/9663-0.

     

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  21. Fördermittel - An wen müssen sich Unternehmen wenden?
    • Sie wenden sich an Ihren Arbeitgeberservice der ortsansässigen Agentur für Arbeit
    • Sie stellen einen Antrag auf Bezuschussung der Weiterbildungskosten für Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit und nennen die ibb als Ihren zertifizierten Bildungsträger und teilen ihrem Sachbearbeiter die Maßnahmenummer der gewünschten Maßnahme mit

     

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  22. Fördermittel - Zusage erhalten, wie geht es weiter?
    • Sie melden sich und/oder Ihre Mitarbeiter zur gewünschten Weiterbildungsmaßnahme bei ibb an
    • Die Agentur für Arbeit übernimmt für geringqualifizierte Mitarbeiter mit Bildungsgutschein die Lehrgangskosten in voller Höhe
    • Für nicht gering qualifizierte Mitarbeiter übernehmen Sie die Lehrgangskosten in voller Höhe die Sie an ibb entrichten müssen
    • Im Anschluss können Sie die Lehrgangskosten (25 % - 80%) anteilig von der Agentur für Arbeit zurückerstattet bekommen

     

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  23. Fördermittel - Für alle Weiterbildungsmaßnahmen?
    Nicht förderungsfähig sind spezifische Weiterbildungsmaßnahmen

    Kriterien:
    • Es werden Inhalte vermittelt, die in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffen
    • Die vermittelten Qualifikationen sind nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar
    Förderungsfähig sind allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen

    Kriterien:
    • Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen vermitteln Inhalte, die nicht ausschließlich oder in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen
    • Sie vermitteln Qualifikationen, die in hohem Maß auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind

     

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  24. ESF - Für was steht diese Abkürzung?
    Europäischer Sozialfonds

     

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  25. ESF - Wie erhalte ich als Unternehmen Mittel aus diesem Fördertopf?
    • Sie wenden sich vor geplanter Maßnahmedurchführung an Ihren Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und stellen einen Antrag auf Weiterbildungsförderung Ihrer Mitarbeiter in Kurzarbeit
    • Sie teilen der Agentur für Arbeit mit, ob es sich um eine spezifische oder allgemeine Weiterbildungsmaßnahme handelt
    • Die Agentur für Arbeit prüft ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen
    • Nach positiver Zusage übernimmt die Agentur für Arbeit für geringqualifizierte Mitarbeiter mit Bildungsgutschein die Lehrgangskosten in voller Höhe. Für nicht gering qualifizierte Mitarbeiter übernehmen Sie die Lehrgangskosten in voller Höhe die Sie an den Trägern entrichten müssen. Im Anschluss können Sie die Lehrgangskosten (25 % - 80%) anteilig von der Agentur für Arbeit zurückerstattet bekommen

     

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  26. ESF - Kurzarbeit findet an einem Tag statt, ist Schulung über 5 Tage möglich?
    Bei diesem Programm haben Sie keine Möglichkeit die Schulungstage zu bündeln. Wenn die Weiterbildungsmaßnahme über einen Bildungsgutschein gefördert wird, ist dies möglich.

    Biespiel:
    Findet Kurzarbeit immer an einem Freitag statt, können Sie auch nur die Weiterbildung an einen Freitag in Anspruch nehmen

     

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  27. Bildungsgutschein - Wer ist Förderberechtigt?
    Arbeitnehmer und Arbeiternehmerinnen, die
    • keinen Berufsabschluss haben
    • einen Berufsabschluss haben, aber seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können

     

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  28. Bildungsgutschein - Wann wird dieser ausgestellt?
    Gefördert werden Weiterbildungen
    • die von einer fachkundigen Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind
    • die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
    • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
    • die mit einem Verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
    • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
    • die die Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten

     

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  29. Bildungsgutschein - Was wird erstattet?
    Übernahme der
    • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte
    • Ggf. Kinderbetreuungskosten
    • Ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung

     

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  30. Bildungsgutschein - Anspruch auch bei ALG 2 (Hartz 4)?
    Ein Bildungsgutschein wird auch ausgestellt, wenn Sie ALG 2 (Hartz 4) beziehen und die folgenden Fördervoraussetzungen erfüllen
    • keinen Berufsabschluss haben
    • einen Berufsabschluss haben, aber seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können
    Bitte wenden Sie ich an das zuständige Amt für Arbeit und Soziales oder an die ARGE. Besprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter Ihre Fördermöglichkeiten.

     

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  31. WeGebAU - Für was steht diese Abkürzung?
    Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter ältere Arbeitnehmer in Unternehmen

     

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  32. WeGebAU - Wer wird über dieses Program gefördert?
    Das Programm WeGebAU ist für Mitarbeiter
    • ohne Berufsabschluss
    • mit Abschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
    • Ältere Arbeitnehmer werden gefördert, wenn sie
    • das 45. Lebensjahr vollendet haben
    • in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind
    konzipiert.

     

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  33. WeGebAU - Was wird bei dem Programm gefördert?
    Weiterbildungen
    • die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln,
    • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
    • die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen,
    • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führenDie Weiterbildungsangebote müssen von einer fachkundigen Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein

     

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  34. WeGebAU - Wie viel wird bei dem Programm erstattet?
    Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin bzw. dem Bildungsträger
    • die Lehrgangskosten
    • einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten
    Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Der Arbeitgeber erhält für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

     

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  35. WeGebAU - Wieviel Zeit sollte man als Unternehmen für ein Antragsverfahren einkalkulieren?
    • Sie wenden sich  i. d. R. 3 Wochen vor geplanter Maßnahmedurchführung bei der Agentur für Arbeit und beantragen die Ausstellung eines Bildungsgutscheins für jeden in Frage kommenden Mitarbeiter
    • Die Agentur für Arbeit händigt Ihnen einen Fragebogen aus der ausgefüllt zurückzusenden ist. Auf diesem Bogen werden die Basisdaten des Teilnehmers erhoben ( Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung, Weiterbildung etc. – je nach Fallkonstruktion).
    • Nach positiven Bescheid erhalten Sie für jeden Ihrer Mitarbeiter einen Bildungsgutschein. An diesem Bildungsgutschein befindet sich ein Fragebogen mit 5 Fragen bzgl. ungekündigtes Arbeitsverhältnis, übliche Arbeitszeit, Maßnahme außerhalb des Betriebes etc. Dieser Fragebogen muss vom Unternehmen für jeden Teilnehmer ausgefüllt werden.
    • Der Teilnehmer erhält von der Agentur für Arbeit einen Bogen mit der Bestätigung der Kostenübernahme, i. d. R. die Fahrtkosten, Lehrgangskosten und Übernachtungskosten.
    • Der Arbeitgeber sendet den ausgefüllten Fragebogen an die ortsansässige Agentur für Arbeit des Arbeitnehmers.
    • Der Mitarbeiter, der geschult werden soll, reicht vor Maßnahmebeginn den von seiner ortsansässigen Agentur für Arbeit ausgestellten Bildungsgutschein bei ibb ein.

     

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  36. Bildungsprämie - Was ist das?
    Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: 
    • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (ab 1.1. 2010, vorher 154 Euro) können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
    • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
    Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen , die es bundesweit flächendeckend gibt. Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.

    (Quelle: http://www.bildungspraemie.info/de/201.php)


    Hinweis:
    Die Bildungsprämie läuft zum 30.11.2011 aus, daher ist es wichtig, dass Sie sich noch vor diesem Stichtag bei einer entsprechenden Beratungsstelle informieren und einen Antrag auf einen Premiengutschein stellen.

     

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  37. Bildungsprämie - Was wird gefördert?

    Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

    Allerdings werden Kosten für Messe-, Museums- oder Kongressbesuche - auch bei Fach- oder Berufsbezogenheit - nicht per Prämiengutschein bezuschusst.

    Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800- 2623 000 oder im persönlichen Beratungsgespräch in ihrer Beratungsstelle.


    (Quelle: http://www.bildungspraemie.info/de/201.php)

     

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  38. Bildungsprämie - Wer hat Anspruch?
    Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

    Nicht gefördert werden:

    • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
    • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
    • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
    • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre
    Genaueres hierzu erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen im "Netzwerk der Bildungsprämie".

    (Quelle: http://www.bildungspraemie.info/de/201.php)

     

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  39. Qualifizierungsscheck - Was ist das?
    Der Qualifizierungsscheck stellt eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung der Weiterbildung für sozialpflichtig beschäftigte Arbeitnehmer da.

    Voraussetzung:

    • Sie wohnen in Hessen / NRW
    • Sie sind sozialversichungspflichtig beschäftigt
    • Sie arbeiten in einem Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern
    • Sie können für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss nachweisen oder sind älter als 45 Jahre
    Förderhöhe:
    • 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr werden gefördert
    • Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern können nur einmalig mit max. 500 EUR gefördert werden
    Informationen:

     

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  40. Qualifizierungsscheck - Wer stellt so etwas aus?
    Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung.

    Für den Landkreis Fulda sind folgende Qualifizierungsbeauftragte zuständig

    Dipl. Päd. Monika Löffler-Friedrich
    Telefon 0661 / 6208-211
    Telefax 0661 / 603466
    Mobil 0172 / 6622292
    E-Mail: M.Loeffler-Friedrich@quali-fulda.de

    Dipl.-Ing. Rudolf Pfeifer
    Telefon 0661 / 6208-250
    Telefax 0661 / 603466
    Mobil 0172 / 6135093
    E-Mail: R.Pfeiffer@quali-fulda.de

    Bitte wenden Sie sich für eine Beratung ausschließlich an die zuständigen Qualifizierungsbeauftragten. Eine Liste mit den Ansprechpartner erhalten Sie unter http://www.qualifizierungsschecks.de/

    Die ibb GmbH kann keine Qualifizierungsschecks ausstellen!

     

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