Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Nichtbeschäftigte

Ein Auszug der Möglichkeiten der beruflich geförderten Weiterbildung sind u. a.



Die Agentur für Arbeit weist dringend darauf hin, dass

  1. Interessierte sich mit der Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Amt für Arbeit und Soziales in Verbindung setzen müssen, wenn es um die beruflich geförderte Weiterbildung geht.
  2. verbindliche Auskünfte (Förderprogramm, Förderhöhe usw.) ausschließlich von den zuständigen Sachbearbeitern der Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Amt für Arbeit und Soziales getroffen werden.
  3. die Weiterbildungsmaßnahme bei ibb erst verbindlich gebucht werden kann, wenn der/die Teilnehmer/in die Genehmigung seines Sachbearbeiters in Form eines Bildungsgutscheines erhalten hat und dieser vor Maßnahmebeginn an den Bildungsträger weitergeleitet wurde!
  4. der Bildungsträger hat die Aufgabe den Bildungsgutschein des Teilnehmers auszufüllen und diesen inkl. aller Anträge des Teilnehmers ebenfalls vor Maßnahmebeginn bei der Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Amt für Arbeit eingereicht werden muss, damit die Förderung gewährleistet werden kann.
  5. bei fehlender Förderzusage wird die Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Amt für Arbeit und Soziales für keine Weiterbildungskosten aufkommen. Der Teilnehmer wird in diesen Fall zu 100 % die Kurskosten selber tragen müssen.